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— Essay · Bremind

KI-Kennzeichnung ab August 2026: Was der EU-Verhaltenskodex für deine Website bedeutet

Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes. Was das für KI-Bilder, -Videos und Chatbots auf deiner Website konkret heißt — ohne Panik, mit klaren Schritten.

KI-Kennzeichnung ab August 2026: Was der EU-Verhaltenskodex für deine Website bedeutet
Bild: KI-generiert

Wer heute Bilder, Videos oder Texte mit KI erstellt, muss sie bald offenlegen — und für viele Websites ist das näher, als sie denken. Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er macht praktisch greifbar, was ab dem 2. August 2026 ohnehin verbindlich wird: die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des KI-Gesetzes (KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689).

Kurz gesagt: Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, ob das, was sie sehen, hören oder lesen, von einer Maschine stammt. Dieser Beitrag ordnet ein, was das für eine normale Unternehmens-Website bedeutet — ohne Alarmismus, aber ehrlich.

Worum es beim Verhaltenskodex geht

Der Kodex ist ein Angebot der Kommission an KI-Anbieter und -Betreiber: ein praktischer Leitfaden, wie sich die gesetzlichen Transparenzregeln konkret umsetzen lassen. Zwei Dinge sind wichtig zu verstehen:

  • Der Kodex selbst ist freiwillig. Unterzeichnen kann, wer will.
  • Die dahinterliegenden Pflichten aus dem KI-Gesetz sind es nicht. Sie gelten ab dem 2. August 2026 für alle, unabhängig davon, ob jemand den Kodex unterschreibt.
Der Kodex ist also kein neues Gesetz, sondern eine Handreichung, wie man das bestehende einhält. Genau deshalb lohnt sich ein Blick hinein — er zeigt, was die Aufsicht als „gute Umsetzung" versteht.

Was konkret gekennzeichnet werden muss

Die Transparenzpflichten treffen vor allem drei Arten von Inhalten:

  • KI-generierte oder -bearbeitete Bilder, Audio und Videos, insbesondere „Deepfakes" — also Material, das echt wirkt, aber künstlich erzeugt oder verändert wurde.
  • KI-generierte oder -bearbeitete Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn sie ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden.
  • Interaktive KI-Systeme wie Chatbots: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer Maschine sprechen und nicht mit einem Menschen.
Wichtig für die Einordnung: Rein künstlerische oder offensichtlich stilisierte Darstellungen sind milder zu behandeln als Material, das den Anschein einer echten Aufnahme erweckt. Ein sichtbar illustratives Hintergrundbild ist etwas anderes als ein fotorealistisches „Foto" einer Person, die es nie gab.

Was das für deine Website heißt

Für die meisten mittelständischen Websites ist die Lage entspannter, als die Schlagzeilen vermuten lassen — aber es gibt Handlungsbedarf. Drei typische Fälle:

  • KI-Bilder im Blog oder auf Landingpages. Wenn dein Titelbild oder deine Visuals mit Midjourney, DALL·E, GPT-Image oder ähnlichem entstanden sind, gehören sie gekennzeichnet. Ein kurzer, sichtbarer Hinweis wie „Bild: KI-generiert" am Bild reicht in der Regel und stört das Layout kaum.
  • KI-Videos als Hintergrund. Dasselbe gilt für generierte Video-Hintergründe. Auch hier: sichtbarer Hinweis, plus möglichst eine maschinenlesbare Markierung in der Datei selbst (dazu gleich mehr).
  • Chatbots und KI-Assistenten. Sobald ein Besucher mit einem KI-System schreibt, muss er das wissen. Ein Satz zu Beginn des Chats genügt: „Du schreibst mit einem KI-Assistenten."
Was ausdrücklich nicht gefordert ist: dass KI-generierte Inhalte die Wirklichkeit exakt abbilden. Es gibt kein Gebot der Fotogenauigkeit. Entscheidend ist die Offenlegung — nicht, ob die dargestellte Straße nietengenau der echten entspricht.

Sichtbar und maschinenlesbar — der doppelte Weg

Die saubere Umsetzung hat zwei Ebenen, die sich ergänzen:

1. Sichtbar für Menschen: ein dezenter, aber klarer Hinweis am Inhalt („Bild: KI-generiert", „Video: KI-generiert").
2. Maschinenlesbar für Systeme: eine Kennzeichnung in den Metadaten der Datei — etwa der IPTC-/XMP-Wert Digital Source Type: trainedAlgorithmicMedia, den auch Content Credentials (C2PA) nutzen. So bleibt die Herkunft erhalten, selbst wenn das Bild geteilt wird und die sichtbare Beschriftung wegfällt.

Der Kodex zielt genau auf diese Kombination: Der Mensch sieht es, und die Technik kann es prüfen.

Ein Wort zu bearbeiteten Fotos

Ein häufiges Missverständnis: „Ich habe ein echtes Foto nur mit KI aufgehübscht, das muss ich nicht kennzeichnen." Sobald die Bearbeitung so weit geht, dass der Inhalt nennenswert verändert wird — Objekte entfernt, Szenen umgebaut, Personen ergänzt —, spricht viel dafür, das transparent zu machen. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel kennzeichnen als zu wenig. Die Kennzeichnung kostet nichts und schützt vor dem Vorwurf der Täuschung.

So halten wir es selbst

Wir predigen das nicht nur — wir machen es. Auf dieser Website sind alle KI-generierten Bilder und Hintergrund-Videos sichtbar mit „KI-generiert" beschriftet und zusätzlich in den Metadaten markiert. Das ist kein Aufwand, der ein Projekt sprengt: einmal sauber eingerichtet, läuft es mit.

Genau so gehen wir auch bei Kundenprojekten vor. Wer KI in seine Website, seine Inhalte oder einen Chatbot einbaut, bekommt die Kennzeichnung von Anfang an mitgedacht — nicht als lästige Pflicht, sondern als Vertrauenssignal. Denn das ist der eigentliche Punkt hinter der Regel: Offenheit schafft Vertrauen, und Vertrauen verkauft besser als jeder Trick.

Was du jetzt tun solltest

Ein realistischer Fahrplan bis zum 2. August 2026:

  • Bestandsaufnahme: Welche Bilder, Videos und Texte auf deiner Seite sind KI-generiert oder -bearbeitet? Läuft irgendwo ein KI-Chatbot?
  • Sichtbar kennzeichnen: dezente Hinweise an den betroffenen Inhalten ergänzen.
  • Metadaten setzen: wo möglich, die Herkunft maschinenlesbar in die Dateien schreiben.
  • Chatbot-Hinweis: einen klaren KI-Hinweis in interaktive Systeme einbauen.
  • Datenschutzerklärung: einen kurzen Absatz ergänzen, der die KI-Nutzung transparent macht.
Das ist an einem Nachmittag machbar — und danach bist du auf der sicheren Seite, bevor es alle sind.

Du willst wissen, wie KI überhaupt sinnvoll in deinen Betrieb passt — sauber gekennzeichnet und ohne rechtliche Grauzone? Mach den KI-Check oder schreib mir. Ich sage dir ehrlich, was sich lohnt.

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Quelle: Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, „Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten: EU-Kommission veröffentlicht Verhaltenskodex", 10. Juni 2026.
*Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.*

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